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Zweijährige Berufsfachschule für Kraftfahrzeugmechatronik (2BFR)
Doppelte Qualifikation für Hauptschüler
In dieser Schulart erhalten Hauptschüler nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine doppelte Qualifikation. Zum einen werden kraftfahrzeugspezifische Grundkenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die bei einer nachfolgenden Ausbildung im Beruf des Kraftfahrzeugmechatronikers mit einem Jahr auf die Ausbildung angerechnet werden können, so dass die Ausbildung statt 3,5 nur noch 2,5 Jahre dauert. Zum anderen erwerben die Schüler durch die besuchten allgemeinen Fächer zusätzlich den mittleren Bildungsabschluss (Fachschulreife).
Mit dieser Qualifikation kann im Anschluss an die Berufsfachschule zum Beispiel das Technische Gymnasium besucht werden, das nach 3 Jahren mit der Hochschulreife abschließt.
Inhalte
Bei ca. 35 Unterrichtsstunden werden sowohl allgemeine als auch KFZ- spezifische Inhalte vermittelt - in Theorie und Praxis.
Kernthemen der fachlichen Ausbildung sind:
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Durchführung und Dokumentation einer Inspektion an einem Pkw / Lkw (Wintercheck, Lichttest,….) mitHilfe von Serviceplänen und Reparaturleitfäden
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Überprüfung wichtiger Baugruppen am Fahrzeug,Prüfen der Wiederverwendbarkeit von Bauteilen, eventuell Instandsetzung und Montagearbeiten an Bremse und Motor
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Grundlagen der Elektrotechnik, Lesen und Auswerten von Schaltplänen,Prüfen und Instandsetzen elektrischer Systeme (z.B. Beleuchtungsanlage, Batterie)
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Prüfen und Instandsetzen elektrischer Steuerungs-und Regelungssysteme (z.B.Leuchtweitensteuerung, Motorkühlung)
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Bedienung moderner technischer Systeme in derWerkstatt (elektr. Messgeräte, Diagnosesysteme)
Aufnahmebedingungen
Erforderlich für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist entweder
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der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs
oder -
das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des 9-jährigen Bildungsgangs bzw. in die Klasse 9 des Gymnasiums des 8-jährigen Bildungsgangs
oder -
das Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums des 9-jährigen Bildungsgangs oder. der Klasse 8 des Gymnasiums des 8-jährigen Bildungsgangs, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf
oder -
der Nachweis eines der Nr. 1,2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes
oder -
sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erzielt wurde.
Abschlussprüfung
Am Ende des zweiten Jahres findet eine Abschlussprüfung in Theorie und Praxis statt.
Ausbildungskosten
Schulgeld wird nicht erhoben und die Lernmittelfreiheit ist eingeführt. Bei gegebenen Voraussetzungen können Beihilfen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes über das zuständige Landratsamt beantragt werden
Anmeldung
Die Anmeldung ist mit dem Halbjahreszeugnis oder dem Abschlusszeugnis an unsere Schule zu richten.
Öffnungszeiten Sekretariat
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Anmeldefrist
spätester Termin 1. März vor Ausbildungsbeginn
Ausbildungsbeginn
Jeweils zum neuen Schuljahr nach den Sommerferien
Leiter der Fachschule: Herr S. Kiem ( Tel.: 07121/485124 )