Regeln & Sicherheit
Haus-und Schulordnung
Liebe Schülerinnen und Schüler
Überall, wo wir mit Menschen zusammenleben oder zusammenarbeiten, müssen wir uns an Regeln halten, selbst in unserer Freizeit.
Auch die Schulen des Beruflichen Schulzentrums Reutlingen kommen ohne solche Regeln, wie sie in dieser Schulordnung festgelegt sind, nicht aus.
Lehrer und Schüler tragen gemeinsam die Verantwortung für einen geregelten Unterricht. Um dies zu erreichen, sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme erforderlich.
Sorgen Sie bitte durch Ihr Verhalten auch in der Schule für ein angenehmes »Betriebsklima«. Im folgenden sollen Sie erfahren, wie Sie sich am besten in unserer Schule zurechtfinden und sich Ärger ersparen können.
Störungen
Um andere nicht zu stören, muss sowohl innerhalb als auch außerhalb des Schulgebäudes die Geräuschkulisse gering gehalten werden. Selbstverständlich dürfen weder Personen belästigt noch Sachen beschädigt werden.
Veränderung in den Räumen
Erwünscht sind Ihre Beiträge zur Gestaltung der Klassenzimmer, jedoch nicht in Form von Wand- und Tischkritzeleien oder Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, sondern durch Bilder, Plakate und Wandschmuck. Bedenken Sie, dass Sie bei mutwilligen Beschädigungen ersatzpflichtig sind. Wenn Sie Ideen haben und Änderungen vornehmen wollen, sprechen Sie vorher mit Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer darüber.
Persönliches Eigentum
Passen Sie auf persönliche Gegenstände und Kleidungsstücke auf. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung. Zum Schutze Ihres Eigentums werden die Klassenzimmer und Umkleideräume in den großen Pausen und in der Mittagspause abgeschlossen. Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie im Hausmeisterzimmer nachfragen. Fundsachen werden dort gesammelt.
Essen – Trinken – Abfälle
Beachten Sie, dass Sie aus hygienischen Gründen keine offenen Speisen und Getränke in die Flure, Treppenhäuser und Unterrichtsräume mitnehmen dürfen. Abfälle gehören selbstverständlich sortiert in die entsprechenden Behälter.
Rauchen
. . . sollten Sie am besten gar nicht. Wenn Sie es dennoch nicht lassen können, so dürfen Sie dies nur außerhalb des Schulgeländes oder in der ausgewiesenen Raucherzone tun.
Verlassen des Schulgeländes
Wer während der Unterrichtszeit und der Pausen das Schulgelände verlässt, verliert den Versicherungsschutz.
Schulbesuch
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Pflicht zu regelmäßigem Unterrichtsbesuch. Versäumnisse müssen rechtzeitig entschuldigt werden.
Entschuldigungspflicht
In unserer Schul- und Hausordnung steht, dass Versäumnisse rechtzeitig entschuldigt werden müssen. Die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg legt fest:
Entschuldigungspflicht
- Ist ein Schüler/eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung am ersten Tag der Abwesenheit mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).
Abwesenheitsmeldung an info@steinbeis.schule 07121-485-111 - Auszubildende unterrichten darüber hinaus in gleichem Umfang auf jeden Fall ihren Ausbildungsbetrieb.
- Im Falle mündlicher, elektronischer oder fernmündlicher Benachrichtigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung mit dem schuleigenen Formular (siehe Schaltfläche) binnen drei Werktagen im Sekretariat der Schule nachzureichen. Hierbei zählt der Eingangsstempel der Schule bzw. der Poststempel.
Formular für Entschuldigung
-
- Volljährige Schüler/Schülerinnen bzw. Erziehungsberechtigte können die Entschuldigung digital, z.B. abfotografiertes schuleigenes Formular, per Mail einreichen. Die Papierversion ist im Sekretariat im Original nachzureichen.
- Nicht volljährige Schülerinnen/Schüler geben die Entschuldigung in Papierform auf dem dafür vorgesehenen Formular, mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten, im Sekretariat ab.
Ärztliche Bescheinigung
- Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Unterrichtstagen in Vollzeitschularten, bei Teilzeitschulklassen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann die Klassenlehrkraft eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
- Bei auffällig häufigen Erkrankungen kann der Schulleiter für die Dauer des Schuljahres eine ärztliche Bescheinigung oder die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.
- Bei versäumten Prüfungen ist zwingend eine ärztlich attestierte Krankmeldung vorzulegen.
Versäumte Leistungsfeststellungen
Versäumen Schülerinnen bzw. Schüler durch Fehlzeiten Leistungsfeststellungen gilt folgende Regelung:
- Entschuldigte Fehlzeiten
Die Lehrkraft kann die Leistungsfeststellung nacherheben. Bei z.B. einer Klassenarbeit ist auch eine mündliche Ermittlung der Note möglich. - Unentschuldigte Fehlzeiten
Lehrkraft erteilt die Note 6. - Bei versäumten Prüfungen ist zwingend eine ärztlich attestierte Krankmeldung vorzulegen.
Beurlaubung
- Die Klassenlehrkraft kann eine Schülerin bzw. einen Schüler für bis zu zwei Unterrichtstage vom Unterricht beurlauben. Dies ist immer rechtzeitig und schriftlich zu begründen und zu beantragen. Über eine Unterrichtsbeurlaubung von mehr als zwei Tagen entscheidet der Schulleiter.
- Im Voraus bekannte Fehlzeiten (z.B. Führerschein, Arztbesuche) müssen möglichst außerhalb des Unterrichts stattfinden oder mit der Klassenlehrkraft abgeklärt werden. Findet am Tag der Abwesenheit eine Leistungsfeststellung, z.B. eine Klassenarbeit oder anderes, statt, so muss die Fehlzeit zusätzlich mit dem jeweiligen Fachlehrer/der jeweiligen Fachlehrerin abgeklärt werden.
- Eine Beurlaubung direkt vor oder nach Ferien ist prinzipiell nicht möglich.
Verhalten bei Bränden und Katastrophen im Schulgebäude
Nach Alarmauslösung oder wenn die Räumung des Schulgebäudes angeordnet wird, verlassen die Schüler das Gebäude klassenweise unter Aufsicht und Begleitung der Lehrer und begeben sich zum Sammelplatz. Bitte beachten Sie, je nach Raum haben Sie einen anderen Fluchtweg und Sammelplatz.
- Sammelplatz für Gebäude Karlstraße: zwischen Laura-Schradin-Schule und Theodor-Heuss-Schule
- Sammelplatz für Werkstattgebäude: Parkplatz Silberburgstraße
- Sammelplatz für Gebäude Charlottenstraße: zwischen Laura-Schradin-Schule und Theodor-Heuss-Schule
(Beispielabbildungen)
Die Durchgangstüren zu den Treppenhäusern und in den Gängen werden nach Alarmauslösung automatisch geschlossen. Sie können dann wieder von Hand problemlos geöffnet werden.
Die Lehrkraft kontrolliert das komplette Verlassen des Klassenzimmers und versichert sich anhand des Tagebuches, ob alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude verlassen haben. Fenster und Türen sind zu schließen, jedoch nicht abzuschließen.
Am Sammelplatz stellt jede Lehrkraft fest, ob seine/ihre Klasse bzw. Gruppe vollständig ist und teilt fehlende Personen dem Schulleiter oder der Feuerwehreinsatzleitung mit.
Alarmsignal
Bitte achten Sie auf die Lautsprecherdurchsage!
Bitte beachten Sie die Aushänge in den Klassenzimmern!
Fluchtwege
Die Fluchtwege führen im Gebäude Karlstraße über die beiden Treppenhäuser (A und B) zu den Ausgängen Karlstraße (durch Schilder Gekennzeichnet). Ein Fluchtplan hängt in jedem Klassenzimmer aus.
Nach Verlassen des Gebäudes führen die Fluchtwege über den Gehweg der Karlstraße nach links in Richtung Kerschensteinerschule zum Sammelplatz.
Für den Fall, dass das Gebäude nicht mehr verlassen werden kann, wird die Terrasse im Dachgeschoss als letzter Notausgang genommen.
Sofern der Schulraum aufgrund starker Rauchentwicklung innerhalb des Gebäudes nicht mehr verlassen werden kann, muss man im Schulraum verbleiben und auf sich an den Fenstern des Schulgebäudes aufmerksam machen. NICHT DURCH DEN RAUCH FLÜCHTEN. (Vergiftungsgefahr!)
Der Aufzug darf in keinem Fall benutzt werden.
Gehbehinderte müssen von den Mitschülern über die Treppenhäuser nach außen gebracht werden.
Sicherheitsbekleidung
Unsere Schule verfügt über Werkstätten wie in Unternehmen und daher auch über entsprechende Sicherheitsbestimmungen. Diese sind unbedingt einzuhalten, damit niemand zu Schaden kommt.
Zu ihrem eigenen Schutz müssen alle Schülerinnen und Schüler, die Werkstattarbeiten durchführen, Sicherheitsbekleidung tragen.
Schülerinnen und Schülern, die keine Sicherheitsschuhe tragen, wird der Zugang zu den Werkstätten verwehrt. Auszubildende bekommen die Schuhe in der Regel von den Betrieben gestellt. Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulen müssen sich diese Schuhe selbst beschaffen.
Farbfehlsichtigkeit
Farbfehlsichtigkeit wie z.B. Rotgrünfarbenblindheit
In einer technisierten Welt, in der elektrische Leitungen oder Sicherheitsmaßnahmen durch Farben gekennzeichnet werden, kann eine Farbfehlsichtigkeit wie z.B. eine Rotgrünfarbenblindheit nicht nur für einen selbst, sondern auch für andere eine große Gefahr darstellen.
Sollten Sie bei sich den Verdacht haben oder kommt eine solche Farbenblindheit in Ihrer Familie bereits vor, müssen Sie dies unbedingt von einem Arzt untersuchen lassen, sowohl im Hinblick auf Ihre eigene Sicherheit als auch im Hinblick auf die Sicherheit anderer.
Um ein Beispiel zu nennen: Verwechselt man in der Elektrotechnik auf Grund mangelnder Farberkennung bestimmte Leitungen, kann dies dazu führen, dass lebensgefährliche Spannung am Gehäuse anliegt.