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ab der 2. Schulwoche

Einverständniserklärung: Recht am Bild

Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf selbst darüber bestimmen, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihr Einverständnis, ggfs. entstehende Fotos im Zusammenhang von Schulveranstaltungen mit Ihnen auf unserer Homepage, in Presseberichten oder Flyern veröffentlichen zu dürfen.

Selbstverständlich können Sie diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.

Ihr Klassenlehrer wird Ihnen einen Vordruck aushändigen, mit der bitte zu unterschreiben, bzw. bei minderjährigen von Ihren Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen. Vielleicht bringen Sie ja schon ein ausgefülltes Exemplar zur Einschulung mit?

Einverstaendniserklaerung  Recht am Bild

Klassensprecherwahl

Ab der 2. Schulwochen soll die Klassensprecherwahl stattfinden, damit die SMV zu einem ersten Treffen einladen kann.

Zu den Verbindungslehrkräften